Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als ususfructus werden dabei … Más…
Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als ususfructus werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte des älteren deutschen Rechts sowie das Lehnsrecht begrifflich in das gemeine Nießbrauchsrecht eingefügt. Für die ständisch-patriarchalische Gesellschaft des Ancièn Regime ist die ehemännliche und väterliche Nutznießung am Vermögen der Ehefrau und der Kinder sowie die erbrechtliche Versorgung des überlebenden Ehegatten durch einen Nießbrauch ein wichtiger stabilisierender Faktor. Das säkulare Naturrecht der frühen Neuzeit führt dann zu einer Verstärkung des Einflusses der Vertragsfreiheit auf den Inhalt des Nießbrauchsrechts. Unter dem Eindruck des Ideals einer bürgerlichen Gesellschaft löst Thibaut den Nießbrauch aus seinen ständischen Bindungen.Martin Heger stellt den Nießbrauch in der frühen Neuzeit in seinen Bezügen zu anderen Rechtsinstituten sowie in seinen gesellschaftlichen Funktionen dar und zeigt den Einfluß des Naturrechts bis zum preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794.[PU:Duncker & Humblot GmbH], [PU: Duncker & Humblot, Berlin]<
Ciando.de
ciando.de http://www.ciando.com/img/books/3428510364_k.jpg, E-Book zum Download Gastos de envío:Versandkostenfrei innerhalb der BRD (EUR 0.00) Details...
(*) Libro agotado significa que este título no está disponible por el momento en alguna de las plataformas asociadas que buscamos.
Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als »ususfructus« werden dabe… Más…
Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als »ususfructus« werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte des älteren deutschen Rechts sowie das Lehnsrecht begrifflich in das gemeine Nießbrauchsrecht eingefügt. Für die ständisch-patriarchalische Gesellschaft des Ancièn Regime ist die ehemännliche und väterliche Nutznießung am Vermögen der Ehefrau und der Kinder sowie die erbrechtliche Versorgung des überlebenden Ehegatten durch einen Nießbrauch ein wichtiger stabilisierender Faktor. Das säkulare Naturrecht der frühen Neuzeit führt dann zu einer Verstärkung des Einflusses der Vertragsfreiheit auf den Inhalt des Nießbrauchsrechts. Unter dem Eindruck des Ideals einer bürgerlichen Gesellschaft löst Thibaut den Nießbrauch aus seinen ständischen Bindungen.Martin Heger stellt den Nießbrauch in der frühen Neuzeit in seinen Bezügen zu anderen Rechtsinstituten sowie in seinen gesellschaftlichen Funktionen dar und zeigt den Einfluß des Naturrechts bis zum preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794. Legal History Naturrecht, Nießbrauchsrecht, Rechtsgeschichte 9783428810369 DE,GB,US,ES,IT,FR,MX German Law, Duncker & Humblot<
Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als ususfructus werden dabei … Más…
Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als ususfructus werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte des älteren deutschen Rechts sowie das Lehnsrecht begrifflich in das gemeine Nießbrauchsrecht eingefügt. Für die ständisch-patriarchalische Gesellschaft des Ancièn Regime ist die ehemännliche und väterliche Nutznießung am Vermögen der Ehefrau und der Kinder sowie die erbrechtliche Versorgung des überlebenden Ehegatten durch einen Nießbrauch ein wichtiger stabilisierender Faktor. Das säkulare Naturrecht der frühen Neuzeit führt dann zu einer Verstärkung des Einflusses der Vertragsfreiheit auf den Inhalt des Nießbrauchsrechts. Unter dem Eindruck des Ideals einer bürgerlichen Gesellschaft löst Thibaut den Nießbrauch aus seinen ständischen Bindungen.Martin Heger stellt den Nießbrauch in der frühen Neuzeit in seinen Bezügen zu anderen Rechtsinstituten sowie in seinen gesellschaftlichen Funktionen dar und zeigt den Einfluß des Naturrechts bis zum preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794.[PU:Duncker & Humblot GmbH], [PU: Duncker & Humblot, Berlin]<
- http://www.ciando.com/img/books/3428510364_k.jpg, E-Book zum Download Gastos de envío:Versandkostenfrei innerhalb der BRD (EUR 0.00) ciando.de
Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als »ususfructus« werden dabe… Más…
Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als »ususfructus« werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte des älteren deutschen Rechts sowie das Lehnsrecht begrifflich in das gemeine Nießbrauchsrecht eingefügt. Für die ständisch-patriarchalische Gesellschaft des Ancièn Regime ist die ehemännliche und väterliche Nutznießung am Vermögen der Ehefrau und der Kinder sowie die erbrechtliche Versorgung des überlebenden Ehegatten durch einen Nießbrauch ein wichtiger stabilisierender Faktor. Das säkulare Naturrecht der frühen Neuzeit führt dann zu einer Verstärkung des Einflusses der Vertragsfreiheit auf den Inhalt des Nießbrauchsrechts. Unter dem Eindruck des Ideals einer bürgerlichen Gesellschaft löst Thibaut den Nießbrauch aus seinen ständischen Bindungen.Martin Heger stellt den Nießbrauch in der frühen Neuzeit in seinen Bezügen zu anderen Rechtsinstituten sowie in seinen gesellschaftlichen Funktionen dar und zeigt den Einfluß des Naturrechts bis zum preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794. Legal History Naturrecht, Nießbrauchsrecht, Rechtsgeschichte 9783428810369 DE,GB,US,ES,IT,FR,MX German Law, Duncker & Humblot<
1Dado que algunas plataformas no nos comunican las condiciones de envío y éstas pueden depender del país de entrega, del precio de compra, del peso y tamaño del artículo, de una posible membresía a la plataforma, de una entrega directa por parte de la plataforma o a través de un tercero (Marketplace), etc., es posible que los gastos de envío indicados por eurolibro/terralibro no concuerden con los de la plataforma ofertante.
Detalles del libro - Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht.
EAN (ISBN-13): 9783428510368 ISBN (ISBN-10): 3428510364 Año de publicación: 2004 Editorial: Duncker & Humblot GmbH
Libro en la base de datos desde 2008-07-03T16:00:07-05:00 (Mexico City) Página de detalles modificada por última vez el 2024-01-24T13:12:44-06:00 (Mexico City) ISBN/EAN: 9783428510368
ISBN - escritura alterna: 3-428-51036-4, 978-3-428-51036-8 Mode alterno de escritura y términos de búsqueda relacionados: Autor del libro: hugo, heger Título del libro: usus modernus, naturrecht, nießbrauch, nies
Datos del la editorial
Autor: Martin Heger Título: Schriften zur Rechtsgeschichte; Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht. Editorial: Duncker & Humblot 292 Páginas Año de publicación: 2011-09-05 Idioma: Alemán 62,00 € (DE) Not available (reason unspecified) 292 S.
Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Der Nießbrauch im usus modernus: A. Die Epoche des usus modernus: Die Rezeption des römischen Rechts - Der usus modernus - B. Der Nießbrauch im gemeinen Recht: "Ususfructus" als Rechtsbegriff - Die Systematik des Nießbrauchsrechts - Gemeinrechtliche Nießbrauchsdefinitionen - Der echte Nießbrauch ("ususfructus verus") - Der uneigentliche Nießbrauch (quasi ususfructus) - Der "deutsche Nießbrauch" (ususfructus iuris Germanici) - Der "ususfructus (feudalis)" des Lehnsmannes - C. Der Nießbrauch in den Partikularrechten: Stadt- und Landrechte im usus modernus - Vorgeschichte und Rahmenbedingungen - Der Nießbrauch in den Partikularrechten bis Mitte des 17. Jahrhunderts - Der Nießbrauch in den Partikularrechten des späteren usus modernus - Tendenzen in der frühneuzeitlichen Partikulargesetzgebung - D. Zusammenfassung - Zweiter Teil: Der Nießbrauch im Naturrecht: A. Das Naturrecht in der frühen Neuzeit - B. Der Nießbrauch im früheren Naturrecht: Hugo Grotius - Samuel Pufendorf - Christian Thomasius - Christian Wolff - Gemeinsamkeiten und Unterschiede - C. Der Nießbrauch bei Thibaut: Einleitung - Die Systematik des Nießbrauchsrechts - Thibauts Einfluß auf das Nießbrauchsrecht - D. Der Nießbrauch im preußischen Allgemeinen Landrecht: Grundlagen des ALR - Zur Systematik des ALR - Das Nießbrauchsrecht des ALR - E. Zusammenfassung - Schluß - Quellen- und Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Más, otros libros, que pueden ser muy parecidos a este: